Wer nimmt uns unsere Videos weg?
Im aktuellen Verhandlungsdebakel um Videos auf YouTube spreche ich zu gerne von “Kultureller Zensur” .
In diesem Zusammenhang mit der leicht aggressiven Stimmung (kurz vom fliegen diverser Stühle in Richtung der Redner) vom Dj-Meeting im (ehemaligen) Bochumer Tarm Center folgendes:
Mit der gezeigten, ganzseitigen Print-Anzeige in der Musikwoche, dem Branchenblatt der Musikwirtschaft, bedankt sich das durch Scooter bekannte Label Kontor (nicht) bei der GEMA. Und singt damit laut mit im fröhlichen Chor der Vereinfachung.
YouTube-Nutzer in Deutschland sind zurecht genervt. Immer häufiger sind Musikvideos hierzulande aus urheberrechtlichen Gründen gesperrt. YouTube als Popkulturarchiv, als moderner MTV-Nachfolger wird damit unbrauchbar.
Wer aber nimmt uns die Videos weg?
Seitdem bekannt wurde, dass die GEMA die seit einem Jahr andauernden (neuen) Verhandlungen mit YouTube abgebrochen hat, liegt der schwarze Peter bei ihr, der „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“. Da sich die GEMA immer dann, wenn sie nicht in Versammlungen ist, in Fettnäpfen aufhält und in den vergangenen Jahren nicht ein einziges Mal für den Preis der innovativsten Unternehmen nominiert war; da es außerdem an der GEMA als Quasi-Monopolist generell einiges auszusetzen gibt, stellt sie tatsächlich die perfekte Zielscheibe dar. Und wem das noch nicht einfach genug ist, der kann ja immer noch die Plattenfirmen beschimpfen.
Ändern wird sich dadurch natürlich nichts. Denn es fehlt, wie auf so vielen anderen Baustellen entlang der digitalen Route auch, an Lösungen und Kompromissen, die alle Beteiligten zufrieden stellen, und das scheint ausnahmsweise mal nicht allein die Schuld der GEMA zu sein.
Die GEMA ist zuständig dafür, dass Komponisten und Textautoren vergütet werden, sobald ihre Werke öffentlich aufgeführt oder vervielfältigt werden. Abgesehen davon, dass sie diese Zuständigkeit streckenweise absurd übertrieben ausübt, haben besonders die Komponisten und Autoren an dieser Rechtslage nicht viel auszusetzen: Wenn eine Coverband durch die Bierzelte tourt und Geld damit verdient, dass sie bestimmte Songs spielt, scheint es nur fair, dass die Komponisten dieser Songs einen Teil der Einnahmen erhalten. Diese Vereinbarung leuchtet grundsätzlich vielen ein, weshalb Radiostationen und TV-Sender genauso wie Konzert-Veranstalter und Tonträgerhersteller Abgaben an die GEMA zahlen, die nach Abzug einer Bearbeitungsgebühr an die Komponisten verteilt werden. Man kann es also fair finden, wenn ein Unternehmen wie YouTube ebenfalls Abgaben bezahlt – schließlich machen Musikvideos gerüchteweise den Großteil des YouTube-Traffics aus und die Umsätze der Google-Tochter werden in diesem Jahr auf eine knappe Milliarde geschätzt.
Das Verteilungsverfahren der GEMA jedoch steht seit langer Zeit zurecht in der Kritik. Denn verteilt wird selten genau – am Ende sorgen Pauschalverfahren dafür, dass die Großen immer größer werden und die Kleinen oft nicht einmal den ihnen zustehenden Anteil erhalten.
Digitale Verfahren könnten dies zum Besseren für die Künstler verändern. Wie oft ein Song bei YouTube abgerufen wurde, lässt sich schließlich recht genau feststellen, und so gäbe es keine administrativen Ausflüchte mehr für die GEMA. Pauschale Abrechnungen wären Vergangenheit. Dabei ist es jedoch zur Zeit die GEMA, die genau diese Abrechnungsdaten von YouTube einfordert – wogegen sich YouTube wehrt. Dies ist einer der Punkte, an denen die Verhandlungen anscheinend gescheitert sind, ein weiterer ist die genaue Höhe der Vergütung: Die GEMA beharrt auf einer Vergütung nach tatsächlichen Plays, YouTube möchte lediglich eine Pauschale zahlen.
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